Wir haben eine Filiale in München, Deutschland, die zentral der EU liegt,
arbeiten eng zusammen mit vielen Kanzleien aus ganzen Europa und dadurch bieten unseren Klienten aus Japan und auch aus Europa passende Beratungen an.

Unsere Dienste

Hier stellen wir unsere Filiale in Deutschland vor. Wir haben seit 1993 eine Filiale in München. Durch diese Filiale bieten wir Unterstützung für Klienten, die Investition in Japan planen. Wir beraten unsere Klienten, die Güter und Service nach/aus Japan exportieren/importieren wollen, damit sie schnell, sicher und reibungslos einen Standort an den japanischen Markt oder eine Beziehung mit den japanischen Lieferanten aufbauen können. Dabei bieten wir Beratungen zum Schutz der Geisteseigentumsrechte bezogen auf ihre Produkte, Dienstleistungen, Knowhows, und Businessmodels in Japan. Wir unterstützen unsere Klienten auch bei Gründung einer Firma oder bei Eröffnung eines Betriebs in Japan. Dabei vertreten wir unsere Klienten beim Abschluss der für die Betriebseröffnung erforderlichen Verträge und auch beim Behördenverfahren. Außerdem unterstützen wir unsere Kunden bei Buchhaltungs- und Steuervorgängen durch eine Vielzahl von Dienstleistungen für Unternehmensführung, einschließlich der Vorbereitung der Buchhaltungsbelege und deren Abwicklung, Erstellung von Finanzbuchhaltung und Abrechnung, Lohnabrechnung, Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Körperschafts- und Umsatzsteuererklärung. Wir bieten noch Unterstützung bei Personalwesen und Sozialversicherungsvorgang des Betriebs in Japan, wie Beratung über die Arbeitsgesetze, die Vorbereitung und Anpassung der Betriebsvorschriften, Kündigung des Arbeitsvertrages einschließlich Personalabbau und Entlassung, sowie Rechtsberatung über Arbeitsunfälle, Arbeitssicherheit und Hygiene im Betrieb.

Vorstellung unserer Filiale in Deutschland

Wir haben seit 1993 eine Filiale in München und arbeiten eng zusammen mit unseren deutschen und europäischen Partnerkanzleien für unsere europäischen und japanischen Klienten.

Unterstützung bei Investition in Japan

Außerdem bieten wir als eine Filiale einer japanischen Rechts- und Patentanwaltskanzlei mit unsren rechtlichen und wirtschaftlichen Fachkenntnissen Unterstützung für Klienten, die Investition in Japan planen.

Unterstützung bei Güter-und
Serviceexport/import nach/aus Japan

Wir beraten unsere Klienten, die Güter und Service nach/aus Japan exportieren/importieren wollen, damit sie schnell, sicher und reibungslos einen Standort an den japanischen Markt oder eine Beziehung mit den japanischen Lieferanten aufbauen können. Wir bieten unseren Klienten als Rechts- und Patentanwaltskanzlei auch Beratungen zum Schutz der Geisteseigentumsrechte bezogen auf ihre Produkte, Dienstleistungen, Knowhows, und Businessmodels in Japan und vertreten sie bei behördlichen Verfahren, beim Abschließen eines Vertrags mit ihrem japanischen Geschäftspartner und auch bei einem Rechtsstreit oder Gerichtsverfahren.

Unterstützung bei Gründung einer Firma in Japan

Wir unterstützen unsere Klienten bei Gründung einer Firma oder bei Eröffnung eines Betriebs in Japan. Dabei vertreten wir unsere Klienten beim Abschluss der für die Betriebseröffnung erforderlichen Verträge, wie z.B. Mietvertrag oder Bankkontoeröffnung, sowie beim Behördenverfahren, wie Eintragung ins Handelsregister oder Meldung bei zuständigen Behörden.

Unterstützung bei Buchführung und
Steuerwesen des Betriebs in Japan

Wir unterstützen unsere Kunden bei Buchhaltungs- und Steuervorgängen durch eine Vielzahl von Dienstleistungen für Unternehmensführung, einschließlich der Vorbereitung der Buchhaltungsbelege und deren Abwicklung, Erstellung von Finanzbuchhaltung und Abrechnung, Lohnabrechnung, Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Körperschafts- und Umsatzsteuererklärung. Unser Service in Steuerwesen deckt ferner eine Vielzahl von Leistungsbereiche ab, wie Beratung zur Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und verschiedenen Grundsteuern sowie Steuerverfahren in Bezug auf Unternehmenssanierung und Verrechnungspreise. Wir vertreten unsere Klienten auch bei Verwaltungsverfahren im Steuerstreit.

Unterstützung bei Personalwesen und
Sozialversicherungsvorgang des Betriebs in Japan

Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen, vor allem auf Seite des Arbeitsgebers, wie Beratung über die Arbeitsgesetze, die Vorbereitung und Anpassung der Betriebsvorschriften, Kündigung des Arbeitsvertrages einschließlich Personalabbau und Entlassung, und Rechtsberatung über Arbeitsunfälle, Arbeitssicherheit und Hygiene im Betrieb. Mit Globalisierung beschäftigen sich immer mehr ausländische Unternehmen mit ihrer Produktion und ihrem Vertrieb in Japan, und es ist daher für solche Unternehmen wichtig, Kenntnisse über Arbeitsgesetzgebung in Japan zu vertiefen. Wir unterstützen die ausländischen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften und Niederlassungen in Japan in Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse. In einer Arbeitsstreitigkeit vertreten wir unsere Klienten bei Verhandlungen, richterlichen Entscheidungen nach Arbeitsrecht und Gerichtsverfahren, um den Streit auf Seite des Klienten als Arbeitsgeber beizulegen.

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